Daniel Zimmermann | Bürgermeister der Stadt Monheim am Rhein

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Freitag | 9. März 2012 | 13:30 Uhr

Gremientätigkeiten und Nebeneinkünfte des Bürgermeisters im Jahr 2011

Nach § 17 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind die Hauptverwaltungsbeamten aller Behörden dem Leiter der jeweiligen Aufsichtsbehörde gegenüber verpflichtet,

  • ihre Tätigkeiten in Aufsichtsräten und sonstigen Gremien privatrechtlicher Unternehmen oder sonstiger (auch öffentlich-rechtlich geführter) Einrichtungen,
  • Funktionen in Vereinen und ähnlichen Organisationen sowie
  • vorhandene Beraterverträge

einmal jährlich offenzulegen. Da die Aufsicht über die Stadt Monheim am Rhein vom Landrat des Kreises Mettmann ausgeübt wird, ist der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter der Monheimer Stadtverwaltung ihm gegenüber auskunftspflichtig. Auch die Mitglieder des Stadtrates sind nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz verpflichtet, die genannten Angaben zu machen. Sie tun dies einmal pro Jahr gegenüber dem Bürgermeister. Die Angaben sollen in geeigneter Form veröffentlicht werden.

Bürgermeister Daniel Zimmermann hat am 06.03.2012 in seiner Mitteilung an den Landrat des Kreises Mettmann folgende Tätigkeiten und Funktionen für das Jahr 2011 angegeben:

  • Vorsitzender des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung der Monheimer Verkehrs- und Versorgungsgesellschaft mbH
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung der Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung der Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH & Co. KG
  • Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Verbandswasserwerk Beteiligungs-GmbH
  • Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Monheim der Stadtsparkasse Düsseldorf
  • Stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums der Bibliothek Monheim am Rhein gGmbH für das Projekt Ulla-Hahn-Haus
  • Vorsitzender des Marke Monheim e.V.
  • Vorsitzender des Fördervereins des Arbeitersamariterbundes Kreisverband Mettmann e.V.
  • Vorsitzender des Ortsvereins Monheim am Rhein des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
  • Beisitzer im Vorstand des Piwipper Böötchen e.V.
  • Mitglied im Regionalbeirat der GVV-Kommunalversicherung VVaG
  • Mitglied der Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas
  • Mitglied im Beirat des Vereins der Freunde und Förderer des St. Josef Krankenhauses Monheim e.V.

Neben der Veröffentlichungspflicht für Beraterverträge und Gremientätigkeiten sieht § 18 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes auch eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten von Hauptverwaltungsbeamten vor. Das nordrhein-westfälische Landesbeamtengesetz unterscheidet dabei zwischen genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten. Nicht genehmigungspflichtig sind zum Beispiel schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten. Dazu zählen auch Vortragstätigkeiten. Sowohl für genehmigungspflichtige als auch für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten gilt jedoch, dass sie die Ausübung des Hauptamts nicht beeinträchtigen dürfen. Über die von ihm in einem Jahr ausgeübten Nebentätigkeiten und die dafür erhaltenen Vergütungen muss der Bürgermeister dem Stadtrat jeweils bis zum 31. März des Folgejahres eine Aufstellung vorlegen.

Bürgermeister Daniel Zimmermann hat dem Stadtrat in dessen Sitzung am 02.02.2012 folgende Vergütungen von Nebentätigkeiten für das Jahr 2011 mitgeteilt:

  • 300,- € für Vortragstätigkeiten bei der NRW School of Governance der Universität Duisburg-Essen am 25.11.2011 und am 01.12.2011

Darüber hinaus hat Daniel Zimmermann Vergütungen für Tätigkeiten erhalten, zu deren Übernahme er als Bürgermeister der Stadt Monheim am Rhein verpflichtet war. Diese Tätigkeiten zählen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.03.2011 (BVerwG 2 C 12.09) als Tätigkeiten des Hauptamts. Dafür erhaltene Vergütungen sind an den Dienstherrn abzuführen. Für Bürgermeister Daniel Zimmermann trifft dies auf folgende Vergütungen für Tätigkeiten in 2011 zu:

  • 3.150,- € für die Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Monheimer Verkehrs- und Versorgungsgesellschaft mbH
  • 1.750,- € für die Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH
  • 420,- € für die Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH & Co. KG

Der Gesamtbetrag in Höhe von 5.320,- € wurde von Daniel Zimmermann in mehreren Teilbeträgen am 02.09.2011, am 07.12.2011 und am 06.02.2012 an die Stadt Monheim am Rhein abgeführt.

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