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Samstag | 17. März 2018 | 8:56 Uhr
Nach § 17 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes müssen Bürgermeister dem Stadtrat einmal jährlich Auskunft über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten geben. Das nordrhein-westfälische Landesbeamtengesetz unterscheidet dabei zwischen genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten. Nicht genehmigungspflichtig sind zum Beispiel schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten. Dazu zählen auch Vortragstätigkeiten. Sowohl für genehmigungspflichtige als auch für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten gilt jedoch, dass sie die Ausübung des Hauptamts nicht beeinträchtigen dürfen.
Bürgermeister Daniel Zimmermann hat dem Stadtrat in dessen Sitzung am 14.03.2018 folgende Vergütungen von Nebentätigkeiten für das Jahr 2017 mitgeteilt:
Darüber hinaus hat Daniel Zimmermann Vergütungen für Tätigkeiten erhalten, zu deren übernahme er als Bürgermeister der Stadt Monheim am Rhein verpflichtet war. Diese Tätigkeiten zählen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.03.2011 (BVerwG 2 C 12.09) als Tätigkeiten des Hauptamts. Dafür erhaltene Vergütungen sind an den Dienstherrn abzuführen. Für Bürgermeister Daniel Zimmermann trifft dies auf folgende Vergütungen für Tätigkeiten in 2017 zu:
Der genannte Betrag wurde von Daniel Zimmermann in zwei Teilzahlungen am 07. und 08.02.2018 an die Stadt Monheim am Rhein abgeführt.
Nach § 16 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind die Hauptverwaltungsbeamten aller Behörden dem Leiter der jeweiligen Aufsichtsbehörde gegenüber verpflichtet,
einmal jährlich offenzulegen. Da die Aufsicht über die Stadt Monheim am Rhein vom Landrat des Kreises Mettmann ausgeübt wird, ist der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter der Monheimer Stadtverwaltung ihm gegenüber auskunftspflichtig. Auch die Mitglieder des Stadtrates sind nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz verpflichtet, die genannten Angaben zu machen. Sie tun dies einmal pro Jahr gegenüber dem Bürgermeister. Die Angaben sollen in geeigneter Form veröffentlicht werden.
Bürgermeister Daniel Zimmermann hat am 16.03.2018 in seiner Mitteilung an den Landrat des Kreises Mettmann folgende Tätigkeiten und Funktionen für das Jahr 2017 angegeben:
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