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Freitag | 9. März 2012 | 13:30 Uhr
Nach § 17 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind die Hauptverwaltungsbeamten aller Behörden dem Leiter der jeweiligen Aufsichtsbehörde gegenüber verpflichtet,
einmal jährlich offenzulegen. Da die Aufsicht über die Stadt Monheim am Rhein vom Landrat des Kreises Mettmann ausgeübt wird, ist der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter der Monheimer Stadtverwaltung ihm gegenüber auskunftspflichtig. Auch die Mitglieder des Stadtrates sind nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz verpflichtet, die genannten Angaben zu machen. Sie tun dies einmal pro Jahr gegenüber dem Bürgermeister. Die Angaben sollen in geeigneter Form veröffentlicht werden.
Bürgermeister Daniel Zimmermann hat am 06.03.2012 in seiner Mitteilung an den Landrat des Kreises Mettmann folgende Tätigkeiten und Funktionen für das Jahr 2011 angegeben:
Neben der Veröffentlichungspflicht für Beraterverträge und Gremientätigkeiten sieht § 18 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes auch eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten von Hauptverwaltungsbeamten vor. Das nordrhein-westfälische Landesbeamtengesetz unterscheidet dabei zwischen genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten. Nicht genehmigungspflichtig sind zum Beispiel schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten. Dazu zählen auch Vortragstätigkeiten. Sowohl für genehmigungspflichtige als auch für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten gilt jedoch, dass sie die Ausübung des Hauptamts nicht beeinträchtigen dürfen. Über die von ihm in einem Jahr ausgeübten Nebentätigkeiten und die dafür erhaltenen Vergütungen muss der Bürgermeister dem Stadtrat jeweils bis zum 31. März des Folgejahres eine Aufstellung vorlegen.
Bürgermeister Daniel Zimmermann hat dem Stadtrat in dessen Sitzung am 02.02.2012 folgende Vergütungen von Nebentätigkeiten für das Jahr 2011 mitgeteilt:
Darüber hinaus hat Daniel Zimmermann Vergütungen für Tätigkeiten erhalten, zu deren Übernahme er als Bürgermeister der Stadt Monheim am Rhein verpflichtet war. Diese Tätigkeiten zählen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.03.2011 (BVerwG 2 C 12.09) als Tätigkeiten des Hauptamts. Dafür erhaltene Vergütungen sind an den Dienstherrn abzuführen. Für Bürgermeister Daniel Zimmermann trifft dies auf folgende Vergütungen für Tätigkeiten in 2011 zu:
Der Gesamtbetrag in Höhe von 5.320,- € wurde von Daniel Zimmermann in mehreren Teilbeträgen am 02.09.2011, am 07.12.2011 und am 06.02.2012 an die Stadt Monheim am Rhein abgeführt.
Die Bürgersprechstunde findet jeden Donnerstag von 15-17 Uhr und nach Vereinbarung in Raum 142 im Monheimer Rathaus statt.
Bitte melden Sie sich vorher telefonisch unter der Nummer (02173) 951-800 an.
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