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Montag | 11. Dezember 2023 | 8:51 Uhr
Nach der Ankündigung eines kassatorischen Bürgerbegehrens ist im Rathaus ein sogenannter Antrag auf Vorprüfung eingegangen. Die Initiatoren des Begehrens richten sich gegen eine Ratsentscheidung vom 20. September, die bislang als Klassenräume genutzten Container auf dem Gelände des Schulzentrums zwischen Krischer- und Lottenstraße für mindestens drei Jahre zur Unterbringung von geflüchteten Menschen zu nutzen. Einen Antrag auf Vorprüfung können Initiatoren eines Bürgerbegehrens dann stellen, wenn die notwendige Zahl an Unterschriften noch nicht gesammelt werden konnte, der Rat aber dennoch bereits über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden soll.
Der Antrag auf Vorprüfung ist am 1. Dezember eingegangen und steht in der nächsten Sitzung des Rates am kommenden Mittwoch, 13. Dezember, auf der Tagesordnung. „Ich werde am Mittwoch bestätigen können, dass der Antrag eingegangen ist und er derzeit geprüft wird. Eine Entscheidung werden wir am Mittwoch aber noch nicht treffen können“, erklärt Bürgermeister Daniel Zimmermann. „Derzeit gehen wir davon aus, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Eine so schwerwiegende Entscheidung muss aber gut begründet sein. Daher benötigt auch die Prüfung des Antrags entsprechend Zeit.“
In Monheim am Rhein sind aktuell mehr als 80 Prozent aller Schutzsuchenden in Wohnungen untergebracht. Zur Erstaufnahme und für die Wartezeit, bis Geflüchteten eine Wohnung zur Verfügung steht, nutzt die Stadt jedoch auch zentrale Unterkünfte. Derzeit ist zu diesem Zweck die Lieselott-Diem-Sporthalle in Baumberg belegt, die ehemaligen Schulcontainer an der Krischerstraße sehen der Stadtrat und die Stadtverwaltung aber als für die geflüchteten Menschen komfortablere Unterbringung an. Nach einer entsprechenden Umrüstung sollen die Container daher, voraussichtlich ab Mai 2024, für neu ankommende Geflüchtete genutzt werden, bevor diese in die von der Stadt bereitgestellten Wohnungen umziehen können. Ab diesem Zeitpunkt soll die Lieselott-Diem-Halle in Baumberg wieder für den Vereinssport zur Verfügung stehen. In seiner Sitzung am 20. September hatte der Stadtrat die Umnutzung der Container zur Flüchtlingsunterbringung beschlossen.
Mit einem kassatorischen Bürgerbegehren lässt sich, sollte es erfolgreich sein, ein geltender Ratsentscheid ändern oder aufheben – also kassieren. Die Ankündigung des Bürgerbegehrens war am 22. November im Rathaus eingegangen, verbunden mit der Bitte, den Initiatoren eine Kostenschätzung für den geforderten Abbau der Container zu übermitteln. Mit ihrem Antrag auf Vorprüfung kündigten die Initiatoren des Bürgerbegehrens auch eine Modifizierung ihrer Sachfrage an.
Die Kostenschätzung hatte Bürgermeister Daniel Zimmermann den Initiatoren am 28. November übermittelt. Demnach würde die Weiternutzung der Container inklusive der Containermiete rund 1,6 Millionen Euro kosten, das Versetzen der Container an einen Alternativstandort rund 5,1 Millionen Euro und der Neubau einer Containeranlage an anderer Stelle bei Aufgabe der vorhandenen Container an der Krischerstraße rund 13,1 Millionen Euro.
Zimmermann widerspricht in diesem Zusammenhang Behauptungen aus dem Umfeld der Initiative, ein Ersatzstandort wäre in der zurückliegenden Ratsdiskussion bewusst zu teuer dargestellt worden: „Bei der Kostenschätzung muss man auch zeitliche Aspekt einbeziehen. Die neue zentrale Unterkunft soll ab Frühjahr 2024 zur Verfügung stehen. Im letzten August, als die Kosten in Vorbereitung für die Entscheidung im September berechnet wurden, wurde das ehemalige Gelände des Raiffeisenmarktes als Alternativstandort betrachtet. Schon damals war klar, dass die Container an der Krischerstraße bis Ende des Jahres von der Schule genutzt werden sollten. Für eine Unterbringung an anderer Stelle wären deshalb neue Container angemietet worden. Die Prüfung der Versetzung der vorhandenen Container wurde uns von den Initiatoren des Bürgerbegehrens aufgedrängt, ist Stand heute aber überhaupt keine praktikable Alternative mehr.“
Wenn die für das Bürgerbegehren nötigen Unterschriften voraussichtlich im Januar vorgelegt würden, könnte der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. März beschließen, dem Bürgerbegehren inhaltlich nicht zu folgen. Im Anschluss käme es zum Bürgerentscheid, bei dem alle Kommunalwahlberechtigten dazu aufgerufen wären, über die Frage aus dem Bürgerbegehren zu entscheiden. Bei dieser Abstimmung braucht es eine absolute Mehrheit, wobei diese mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten umfassen muss. Das sind rund 6500 von voraussichtlich etwa 33 000 stimmberechtigten Monheimerinnen und Monheimern. Sollten sich die Monheimerinnen und Monheimer im Sommer 2024 gegen die Container an der Krischerstraße aussprechen, müsste im Herbst 2024 ein Alternativstandort gesucht werden. „Mit der Abbau- und Planungsphase stünde der Alternativstandort dann also frühestens im Frühjahr 2025 zur Verfügung – zur Flüchtlingsunterbringung, die wir sobald wie möglich benötigen, ist das natürlich viel zu spät“, betont Zimmermann.
Zu einem Zwischenfall kam es am vergangenen Sonntag, als zwei Mitglieder der SPD und der FDP auf dem Monheimer Weihnachtsmarkt Unterschriften für das Bürgerbegehren sammelten. Für die Unterschriftensammlung hatten die Vertreterinnen und Vertreter keine Genehmigung des städtischen Veranstalters. „Ich musste die Unterschriftensammler darauf aufmerksam machen, dass die Fläche zum Veranstaltungsgelände des Weihnachtsmarkts zählt, und habe sie gebeten, die Unterschriften außerhalb des Veranstaltungsgeländes zu sammeln“, erläutert Zimmermann. „Natürlich dürfen die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum Unterschriften sammeln, aber nicht auf dem Veranstaltungsgelände des Weihnachtsmarkts. Dieser Bereich ist der allgemeinen öffentlichen Nutzung für die Dauer der Veranstaltung entzogen.“
Auch zum Charakter der Veranstaltung passte die Unterschriftensammlung nicht: „Ich will nicht gleich die Weihnachtsgeschichte von der heiligen Familie bemühen, die keine Unterkunft fand und deshalb wie Geflüchtete im Stall einzog. Allein die Vorstellung, dass auch die vielen Besucherinnen und Besucher aus Monheim am Rhein und der Region die Sammlung als unpassend zur Atmosphäre eines Weihnachtsmarkts empfunden haben, reicht, um zu verstehen, dass es so nicht geht“, erklärt Zimmermann. „Die Menschen wollen dort mit der Familie, Freundinnen und Freunden die Adventszeit genießen und nicht von einer Anti-Flüchtlingsbewegung bedrängt werden. Das Ziel der Sammlung ist ja leider kein besonders christliches Anliegen.“
Die Bürgersprechstunde findet jeden Donnerstag von 15-17 Uhr und nach Vereinbarung in Raum 142 im Monheimer Rathaus statt.
Bitte melden Sie sich vorher telefonisch unter der Nummer (02173) 951-800 an.
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