Sie befinden sich hier: Startseite»Kategorien»Schule & Bildung»Gutachten belegt: Die Lottenschule ist kein schutzwürdiges Gebäude, sondern ein heute veralteter Zweckbau
Montag | 15. Mai 2017 | 16:02 Uhr
Im Monheimer Rathaus liegt ein vorbereitetes Schreiben an das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, dass noch bis Ende diesen Monats in Richtung Puhlheim gehen soll, für dessen Botschaft sich Bürgermeister und Verwaltung am 24. Mai jedoch auch in der Politik noch einmal Rückhalt holen wollen. Zentraler Inhalt ist die Absage an den LVR-Antrag, das Gebäude der alten Lottenschule unter Denkmalschutz zu stellen.
Für die Nichtentsprechung dieses Antrags spricht in der „Hauptstadt des Kindes“ vieles, wenn nicht mit Blick auf die Zukunft und das Möglichmachen optimaler Bildungschancen in zentraler Lage sogar alles. Die Lottenschule ist „als nicht denkmalwürdig zu betrachten“. Zu diesem Ergebnis kam der Baugeschichtsprofessor Dr. Michael Werling bereits im Februar dieses Jahres, am Ende eines langen Gutachtens, dass er jetzt mit einer ergänzenden Stellungnahme noch einmal fachlich untermauert hat. Das Gebäude bietet demnach für eine solche Unterschutzstellung weder künstlerischen, wissenschaftlichen, volkskundlichen noch städtebaulichen Anlass. Vielmehr lasse sich an der Lottenschule gut erkennen, wie ein im Vorentwurf noch relativ gut konzeptionierter Baukörper durch Raumprogrammveränderungen und Ergänzungen im Laufe der Jahrzehnte immer mehr zum Negativen hin verändert wurde und so seine gestalterische Qualität verloren habe. Viele Anbauten und Zumauerungen zeugen auch heute davon. Die klare Empfehlung des Professors von der technischen Hochschule in Köln: „Nicht unter Schutz stellen.“
Mit 36:2 Stimmen hat der Rat der Stadt Monheim am Rhein in seiner Sitzung am 28. September 2016 die Umstrukturierung des Schulgeländes zwischen Krischerstraße und Lottenstraße beschlossen. Bis zum Jahr 2020/2021 soll hier ein komplett neues Schulzentrum für die Lotten- und die Astrid-Lindgren-Schule entstehen, dass den heutigen Erfordernissen an einen modernen Unterricht gerecht wird.
Dieser fast einstimmige gefasste Beschluss erging vor dem Hintergrund eines erheblich vergrößerten Schulraumbedarfes und der Prognose über den weiteren Anstieg der Schülerzahlen in Monheim am Rhein. Vor diesem Hintergrund kam der Rat zu dem Schluss, dass sich der benötigte Schulraum an diesem Standort nur dann bereitstellen lässt, wenn die vorhandenen Gebäude abgerissen werden.
Dennoch wurde in der gleichen Sitzung auch über den möglichen Denkmalwert des Lottenschulgebäudes diskutiert. Ein Ratsmitglied, das einen denkmalrechtlichen Schutz des Gebäudes befürwortete, informierte daraufhin das LVR-Amt für Denkmalpflege, mit der Bitte, den vermeintlichen Denkmalwert zu überprüfen.
Was anschließend folgte, und wie es in Zukunft weitergehen soll zeigte Bürgermeister Daniel Zimmermann gemeinsam mit Thomas Waters, Leiter des Bereichs Stadtplanung und Bauaufsicht, am heutigen Montag, 15. Mai, in einem Pressegespräch auf.
In den letzten Monaten hat haben sich demnach viele Seiten Papier angesammelt. Bereits am 23. Dezember 2016 stellte das LVR-Amt für Denkmalpflege einen Antrag auf Unterschutzstellung der Lottenschule als Denkmal. Doch an dem Wert des dafür zugrunde liegenden Fachgutachtens kamen bei der Auswertung durch die im Monheimer Rathaus angesiedelte Untere Denkmalschutzbehörde erhebliche Zweifel an der Objektivität der darin getätigten Aussagen auf. Auch an diesem Montag sprachen Bürgermeister Zimmermann und Bauaufsichtsleiter Thomas Waters noch einmal gemeinsam von einem „handwerklich schlechten, oberflächlichen und tendenziösem Gutachten“, dass „nicht Hand und Fuß“ gehabt habe. Zimmermann: „Das war ein reines Gefälligkeitsgutachten.“ Liest man es näher, geht es darin auch eher um die inneren Werte des aus den 30-er-Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden Zweckbaus, weniger um die Architektonik.
Aufgrund der erheblichen Zweifel beauftragte die Untere Denkmalschutzbehörde daraufhin ihrerseits ein zweites Fachgutachten, um die Aussagen des LVR-Amtes für Denkmalpflege zu verifizieren. Nach Vorlage dieses Fachgutachtens durch Prof. Dr. Michael Werling, das dem LVR-Gutachten in ganz wesentlichen Punkten widersprach und keine Schutzwürdigkeit als Denkmal erkannte, legte der LVR am 5. April eine „Überarbeitung“ seines Fachgutachtens vor, dass jedoch erneut auf die Eintragung des Lottenschulgebäudes in die Denkmalliste zielte. Bürgermeister Daniel Zimmerman: „Überarbeitung trifft es auch keineswegs. Im Prinzip hat man den alten Antrag einfach zurückgezogen, weil man wohl auch beim LVR erkannt hat, dass dieser fachlich überhaupt nicht haltbar war.“ Doch auch von dem neu formulierten Antrag zeigte man sich bei der Unteren Denkmalbehörde „enttäuscht“, so Thomas Waters. „Offensichtlich hat man sich da mit dem viel zu frühen Vorpreschen so weit aus dem Fenster gelehnt, dass man nun nicht mehr so recht weiß, wie man ohne Gesichtsverlust nochmal aus der Sache wieder rauskommt.“
Fakt ist: Auch mit der überarbeiteten Fassung des Fachgutachtens konnten die Zweifel der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht ausgeräumt werden, sodass erneut Prof. Dr. Michael Werling um Stellungnahme gebeten wurde. Diese liegt nun seit dem 24. April vor. Und das Ergebnis ist aus Sicht der Stadtverantwortlichen eindeutig: Der Lottenschule liegt demnach ein eher mittelmäßiger architektonischer Entwurf aus dem Jahr 1930 zugrunde, der obendrein auch noch ganz schlecht umgesetzt wurde. „Die Schule wurde nie so fertiggebaut, wie es sich der Architekt einmal gedacht hat, weil die Stadt nie das Geld dafür hatte. Stattdessen wurde mit zahlreichen An- und Umbauten versucht, schnell und billig möglichst viel Schulraum zu schaffen.“ Doch was in den 30-er-jahren des letzten Jahrhunderts viel war, das ist heute eben viel zu wenig. Vor 90 Jahren gab es keine Offenen Ganztagsangebote, keine Schulpsychologen, keine Inklusion und keine Ansprüche an moderne Lehrerzimmer, Mensabereiche, Computerräume sowie vieles mehr. Die Turnhalle der Lottenschule ist gerade einmal halb so groß wie das, was heute bei einem Schulneubau vorgeschrieben ist. Der gesamte Schulraum muss etwas um das Anderthalbfache vergrößert werden. Bei der Astrid-Lindgren-Schule sieht es ähnlich aus.
Die fast einhellige Meinung der Mitglieder des Monheimer Stadtrates ist, dass der Standort der Lottenschule und der Astrid-Lindgren-Schule jedoch bis heute absolut optimal ist. Auch deshalb soll an genau diesem Standort für beide Schulen bestmöglich und für rund 26 Millionen Euro neu gebaut werden. Bürgermeister Daniel Zimmermann: „Kurze Beine, kurze Wege. Das gilt bis heute ungebrochen. Wer der Meinung ist, dass wir eine neue Lottenschule außerhalb des Stadtzentrums bauen sollen und uns im Zentrum ein Art Schulmuseum leisten, der muss auch sagen, wo diese neue Schule stehen soll.“
Ein neues Schulzentrum mit Erhalt des alten Lottenschulgebäudes erscheint allen von der Stadt einbezogenen Experten aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse als unmöglich. Geplant ist, bis spätestens Anfang 2019 mit dem Abriss der Astrid-Lindgren-Schule zu beginnen. Für diese Zeit würde entlang der Krischerstraße dann in Containern beschult werden. Auf dem Areal würde dann neue Gebäudekörper für die Lotten- und die Astrid-Lindgren-Schule entstehen, die beide als organisatorisch eigenständige Schulen erhalten bleiben sollen. Nach dem Umzug der Schülerinnen und Schüler in ihre neuen Gebäude im Jahr 2020 würde dann die Lottenschule abgerissen und auf dem Areal bis 2021 zwei Sporthallen erbaut werden.
Bürgermeister Daniel Zimmermann zusammenfassend: „Das ist die optimale, und es ist die einzig sinnvolle Lösung. Wir haben gutachterlich bestätigt: Das alte Lottenschulgebäude hat keine architektonische und keine städtebauliche Bedeutung. Es ist ein Zweckbau aus den 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts, der seinen Zweck heute längst nicht mehr erfüllt. Wir sind fest überzeugt davon, dass wir das gutachterlich und auch für jeden interessierten Laien ausreichend und verständlich belegen können. Und sollten wir, völlig entgegen unserer Erwarten, doch einen Denkmalbeschluss bekommen, so gilt: Auch Denkmäler dürfen abgerissen werden – nämlich dann, wenn ein geprüftes überwiegendes öffentliches Interesse daran besteht. Und genau das sehen wir hier in vollem Maße gegeben.“
Zunächst dem Planungsausschuss in einer Sondersitzung am Mittwoch, 24. Mai, ab 16 Uhr sowie im direkten Anschluss auch dem Rat in seiner am geleichen Tag ab 18 Uhr beginnenden Sitzung, wird daher eine Vorlage mit der Formulierung präsentiert: „Der Rat nimmt die Mitteilung der Verwaltung an das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland zur Ablehnung des Antrags auf Eintragung der ‚Lottenschule‘ in die Denkmalliste zustimmend zur Kenntnis.
In dieser Mitteilung wird stehen, dass die Untere Denkmalschutzbehörde nach sorgfältiger Recherche und Auswertung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das Gebäude der Lottenschule über keine Denkmaleigenschaften im Sinne des Denkmalschutzgesetzes verfügt, die eine Eintragung in die örtliche Denkmalliste geboten erscheinen lassen. „Diese Benehmensherstellung mit dem Rat ist zwar keine formale Pflicht, sie ist uns aber wichtig, weil wir hier bei diesem so wichtigen Projekt für viele künftige Monheimer Kinder-Generationen gerne auf Basis einer breiten Mehrheit weiter handeln möchten“, so Bürgermeister Daniel Zimmermann.
Die Bürgersprechstunde findet jeden Donnerstag von 15-17 Uhr und nach Vereinbarung in Raum 142 im Monheimer Rathaus statt.
Bitte melden Sie sich vorher telefonisch unter der Nummer (02173) 951-800 an.
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