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Montag | 16. Juli 2012 | 8:42 Uhr
Ungerecht behandelt fühlte sich eine Monheimer Tagesmutter, die sich vor den Sommerferien an den Stadtrat wandte. Das Jugendamt habe ihr zu wenig Altersvorsorgebeiträge erstattet. Außerdem sei der Versuch, sie zur Unterschrift unter eine schriftliche Rahmenvereinbarung über ihr Tagespflegeangebot zu bewegen, unzulässig. – Was war passiert?
Ende 2011 hatte der Stadtrat eine Neufassung der städtischen Richtlinien zur Kindertagespflege beschlossen. Neben verschiedenen redaktionellen Anpassungen gab es hauptsächlich zwei Änderungen: Der Anspruch von Tagespflegepersonen auf einen 50-prozentigen Zuschuss zur Altersvorsorge sollte nicht länger auf maximal 39 Euro im Monat begrenzt sein und die Tagespflegepersonen sollten verpflichtet werden, eine schriftliche Rahmenvereinbarung mit dem Jugendamt zu unterzeichnen.
Die Rahmenvereinbarung sah vor, dass Tagespflegeeltern neben den städtischen Zuschüssen, die je nach ihrer Qualifikation zwischen 2,50 Euro und 4 Euro pro Stunde und Kind betragen, nicht mehr als 50 Cent Zuzahlung von den Eltern verlangen dürfen. Die Kündigungsfrist, die Eltern einhalten müssen, wenn sie die Tagespflege beenden möchten, sollte auf vier Wochen begrenzt werden und zu Beginn der Tagespflege sollte es eine obligatorische Eingewöhnungsphase geben.
Im Gegenzug wurde allen Tagespflegepersonen zugesichert, dass sie als freiwillige Leistung der Stadt für bis zu 25 Urlaubstage und weitere zehn Krankheitstage pro Jahr Betreuungszuschüsse erhalten. Als Selbständige haben sie darauf eigentlich keinen Anspruch.
Mit Ausnahme von zwei Tagesmüttern haben alle Tagespflegepersonen die Vereinbarung unterzeichnet. Eine der Tagesmütter, die die Vereinbarung nicht unterzeichnet hatte, beschwerte sich über den angedrohten Entzug der Pflegeerlaubnis beim Stadtrat.
Tatsächlich hätte die Stadtverwaltung damit nicht drohen dürfen. Um die Richtlinien trotzdem anwenden zu können, ist jetzt eine Überarbeitung geplant. Vor allem die Begrenzung von Kündigungsfristen und das Verbot unbegrenzt hoher Elternzuzahlungen will die Stadt nämlich unbedingt durchsetzen.
Von insgesamt 70 Personen im Stadtgebiet, die eine Pflegeerlaubnis besitzen, ist etwas die Hälfte aktiv. Diese Tagespflegepersonen betreuen zurzeit 102 Kinder, hauptsächlich im Alter zwischen einem und drei Jahren. Manche Eltern halten die Betreuung von bis zu fünf Kindern bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater zu Hause für persönlicher als die U3-Betreuung im Kindergarten. Viele Eltern weichen aber auch auf die Tagespflege aus, weil sie keinen Platz in ihrer Wunschkita bekommen.
Mit insgesamt 245 Plätzen für Unter-Dreijährige (ohne die Betriebskitas) bietet die Stadt zurzeit für 25 Prozent der Altersgruppe einen Betreuungsplatz. Im nächsten Jahr sollen es mindestens 31 Prozent sein. Auf die Tagespflege entfällt etwa ein Drittel der Plätze. Der Kita-Anteil liegt bei zwei Dritteln.
Die Bürgersprechstunde findet jeden Donnerstag von 15-17 Uhr und nach Vereinbarung in Raum 142 im Monheimer Rathaus statt.
Bitte melden Sie sich vorher telefonisch unter der Nummer (02173) 951-800 an.
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