Sie befinden sich hier: Startseite»Kategorien»Haushalt»Monheimer Rettungsschirm im Wert von 10 Millionen Euro
Montag | 30. März 2020 | 8:55 Uhr
Einen kommunalen Rettungsschirm für Gewerbebetriebe in Monheim am Rhein kündigen Bürgermeister Daniel Zimmermann und Stadtkämmerin Sabine Noll an. Das Paket richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe und soll außerplanmäßige Finanzmittel in Höhe von 10 Millionen Euro umfassen. Die Deckung soll, sofern der Stadtrat in einer Sondersitzung am 8. April zustimmt, aus der Ausgleichsrücklage erfolgen.
In der gleichen Sitzung soll auch ein Nachtragshaushalt eingebracht werden, um die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise für die Stadt Monheim am Rhein abzufedern. Die Sitzung wird als Live-Stream im Rats-TV verfügbar sein.
Zwar sieht auch der Rettungsschirm des Landes NRW Soforthilfen für Unternehmen je nach Anzahl der Beschäftigten in Höhe von 9.000 oder 15.000 Euro für den Zeitraum von drei Monaten vor, die auch zur Leistung der Mietzahlungen oder Kreditleistungen gedacht sind, jedoch dürfte dieser Betrag in der Regel nicht auskömmlich sein, um sämtliche Fixkosten wie Kredit- oder Leasingraten sowie weitere Nebenkosten zu decken, so die Einschätzung im Rathaus. Bürgermeister Daniel Zimmermann: „Die Stadt Monheim am Rhein sieht daher einen ergänzenden kommunalen Rettungsschirm vor, um die vor Ort ansässigen Unternehmen vor der Zahlungsunfähigkeit und Aufgabe ihrer Betriebe zu bewahren. Die Deckung durch die Ausgleichsrücklage ist für uns dank des guten Wirtschaftens in den letzten Jahren kein Problem. Wir können daher jetzt als Kommune schnell und unbürokratisch helfen.“
Noch vor Zuleitung des Jahresüberschusses 2019 beläuft sich die Höhe der Monheimer Ausgleichsrücklage bereits auf rund 200 Millionen Euro. „Der kommunale Rettungsschirm der Stadt Monheim am Rhein beinhaltet einen Zuschuss für die Nettomiete der gewerblichen Räume in Höhe von 50 Prozent der Mietzahlungen für den Zeitraum von zunächst drei Monaten für die Monate April bis Juni, maximal jedoch 15.000 Euro pro Betrieb“, wird Kämmerin Sabin Noll konkret. Bei Betrieben, die über in Eigentum befindliche Betriebs- oder Geschäftsräume verfügen und durch die hierfür aufzuwendenden monatlichen Kredite belastet sind, soll eine monatliche fiktive Miete in Höhe von 10 Euro je Quadratmeter als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt werden. Die Vorlage sieht als Regelung vor: Zuschüsse von Bund und Land sind vorrangig zu beanspruchen und daher bei der Prüfung zu berücksichtigen. Doppelförderungen sind zu vermeiden.
„Anträge“, so Monheims Kämmerin, „können von allen gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der freien Berufe mit bis zu 10 Erwerbstätigen gestellt werden, die eine Betriebs- oder Arbeitsstätte in Monheim am Rhein haben. Gastronomie- und Hotelbetriebe sind darüber hinaus antragsberechtigt, wenn die Anzahl der Erwerbstätigen aufgrund der hohen Personalintensität in dieser Branche bis zu 20 Beschäftigte beträgt.“
Zur Ermittlung der Anzahl der Erwerbstätigen werden auch die Teilzeitkräfte und 450 Euro-Jobs mit einem Umrechnungsschlüssel berücksichtigt. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist ein Rückgang des Netto-Umsatzes um mindestens 60 Prozent oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Berechnungsbasis bildet der durchschnittliche Netto-Monatsumsatz 2019. Der Umsatzrückgang oder die drohende Zahlungsunfähigkeit müssen belegbar durch die Corona-Pandemie bedingt sein.
Die Zuschussanträge sollen nach Beschluss durch den Rat online bereitgestellt werden. Die bewilligten Soforthilfen würden dann unmittelbar auf das Konto der Antragstellenden überwiesen. Bürgermeister Daniel Zimmermann: „Vor allem die kleinen Betriebe in der Gastronomie, im Einzelhandel und Dienstleister, wie z. B. Frisöre, die jetzt schließen müssen, sind besonders von der Krise betroffen. Damit diese Betriebe nicht dauerhaft schließen müssen, sondern nach der Krise wieder öffnen können, ist der ergänzende städtische Rettungsschirm von großer Bedeutung. Wir wollen schon jetzt den Grundstein dafür legen, dass es nach dieser schwierigen Phase für uns alle in der Stadt mit einem möglichst normalen Leben wieder weitergehen kann – ohne dass verlorengegangene Strukturen, die unsere Stadt so lebenswert machen, erst wieder in jahrelanger Arbeit aufgebaut werden müssen.“
Die Bürgersprechstunde findet jeden Donnerstag von 15-17 Uhr und nach Vereinbarung in Raum 142 im Monheimer Rathaus statt.
Bitte melden Sie sich vorher telefonisch unter der Nummer (02173) 951-800 an.
© 2024 | Impressum