Daniel Zimmermann | Bürgermeister der Stadt Monheim am Rhein

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Mittwoch | 22. März 2017 | 6:53 Uhr

Gremientätigkeiten und Nebeneinkünfte des Bürgermeisters im Jahr 2016

Nach § 16 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind die Hauptverwaltungsbeamten aller Behörden dem Leiter der jeweiligen Aufsichtsbehörde gegenüber verpflichtet,

  • ihre Tätigkeiten in Aufsichtsräten und sonstigen Gremien privatrechtlicher Unternehmen oder sonstiger (auch öffentlich-rechtlich geführter) Einrichtungen,
  • Funktionen in Vereinen und ähnlichen Organisationen sowie
  • vorhandene Beraterverträge

einmal jährlich offenzulegen. Da die Aufsicht über die Stadt Monheim am Rhein vom Landrat des Kreises Mettmann ausgeübt wird, ist der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter der Monheimer Stadtverwaltung ihm gegenüber auskunftspflichtig. Auch die Mitglieder des Stadtrates sind nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz verpflichtet, die genannten Angaben zu machen. Sie tun dies einmal pro Jahr gegenüber dem Bürgermeister. Die Angaben sollen in geeigneter Form veröffentlicht werden.

Bürgermeister Daniel Zimmermann hat am 17.03.2017 in seiner Mitteilung an den Landrat des Kreises Mettmann folgende Tätigkeiten und Funktionen für das Jahr 2016 angegeben:

  • Vorsitzender des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung der Monheimer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Rheinpromenade 3a, 40789 Monheim am Rhein
  • Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Allwetterbad der Stadt Monheim am Rhein GmbH, Rheinpromenade 3a, 40789 Monheim am Rhein
  • Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Bahnen der Stadt Monheim am Rhein GmbH, Daimlerstraße 10a, 40789 Monheim am Rhein
  • Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Monheimer Elektrizitäts- und Gasversorgung GmbH, Rheinpromenade 3a, 40789 Monheim am Rhein
  • Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Gaulke GmbH, Rheinpromenade 3a, 40789 Monheim am Rhein
  • Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Monheim am Rhein GmbH, Rheinpromenade 3a, 40789 Monheim am Rhein
  • Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung der Verbandswasserwerk Langenfeld-Monheim GmbH & Co. KG, Elisabeth-Selbert-Str. 2, 40764 Langenfeld
  • Stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Verbandswasserwerk BeteiligungsGmbH, Elisabeth-Selbert-Str. 2, 40764 Langenfeld
  • Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und Mitglied in der Gesellschafterversammlung der EnergieNetzVerbund RM GmbH & Co. KG, Rheinpromenade 3a, 40789 Monheim am Rhein
  • Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Monheim der Stadtsparkasse Düsseldorf, Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein
  • Vorsitzender des Marke Monheim e.V., Daimlerstraße 10a, 40789 Monheim am Rhein
  • Vorsitzender des Ortsvereins Monheim am Rhein des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein
  • Vorstandsmitglied im Piwipper Böötchen e.V., Poststr. 5, 40789 Monheim am Rhein
  • Mitglied der Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas, Gereonstr. 18-32, 50670 Köln

Nach § 17 des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes müssen Bürgermeister außerdem dem Stadtrat einmal jährlich Auskunft über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten geben. Das nordrhein-westfälische Landesbeamtengesetz unterscheidet dabei zwischen genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten. Nicht genehmigungspflichtig sind zum Beispiel schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten. Dazu zählen auch Vortragstätigkeiten. Sowohl für genehmigungspflichtige als auch für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten gilt jedoch, dass sie die Ausübung des Hauptamts nicht beeinträchtigen dürfen.

Bürgermeister Daniel Zimmermann hat dem Stadtrat in dessen Sitzung am 15.03.2017 mitgeteilt, dass er in 2016 keine Nebentätigkeiten ausgeführt hat und dementsprechend auch keine Vergütungen hierfür erhalten hat.

Darüber hinaus hat Daniel Zimmermann Vergütungen für Tätigkeiten erhalten, zu deren Übernahme er als Bürgermeister der Stadt Monheim am Rhein verpflichtet war. Diese Tätigkeiten zählen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.03.2011 (BVerwG 2 C 12.09) als Tätigkeiten des Hauptamts. Dafür erhaltene Vergütungen sind an den Dienstherrn abzuführen. Für Bürgermeister Daniel Zimmermann trifft dies auf folgende Vergütungen für Tätigkeiten in 2016 zu:

  • 2.450,- € für die Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Monheimer Verkehrs- und Versorgungsgesellschaft mbH

Der genannte Betrag wurde von Daniel Zimmermann in mehreren Teilzahlungen am 01.02., 14.03. und 16.09.2016 sowie am 03.02.2017 an die Stadt Monheim am Rhein abgeführt.

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